ANGABEN ZUR AUSBILDUNG ZUR KERAMIKERIN, ZUM KERAMIKER EIDGENÖSSISCHES FÄHIGKEITSZEUGNISS EFZ
Die Ausbildung wird als duale Ausbildung in einem gewerblichen Betrieb oder als Vollzeitausbildung in einer Fachklasse absolviert. Je nach Ausbildungsort sind die Schwerpunkte anders gesetzt. Während an einer Fachklasse Eigenverantwortung und kreativer Selbstausdruck erwartet und gefördert wird, erlernen Lernende in betrieblicher Ausbildung die spezialisierten Techniken der jeweiligen Werkstatt. Ein bis zwei Tage die Woche wird an einer Schule für Gestaltung Theorie unterrichtet. Fächer wie Berufskunde, Zeichnen, angewandte Technologie, Kunst-, Design- und Keramikgeschichte, Dokumentation und Präsentation, Marketing und Geschäftsführung gehören genauso dazu wie Allgemeinbildung und Sport.
Grundlage:
Eidg. Verordnung vom 01. 06. 2010
Dauer der Grundbildung:
4 Jahre
Bildung in beruflicher Praxis:
In einer Keramikwerkstatt
In einer Schule für Gestaltung (Vollzeitausbildungen in Bern, Vevey, Genf)
Berufsschulunterricht:
1 ½ Tage pro Woche.
Folgende Fächer zu den berufsbezogenen Kompetenzbereichen:
Zeichnen, Fotografie, Informatik, Kunst-, Design- und Keramikgeschichte, Dokumentation und Präsentation, Marketing und Geschäftsführung, keramische Technologie.
Berufsmaturität:
Unter bestimmten Bedingungen kann während oder nach der Grundbildung die Berufsmaturität absolviert werden.
Abschluss:
Eidg. Fähigkeitszeugnis «Keramiker / in EFZ»
Absolventen / Absolventinnen einer Fachklasse für Keramik erhalten unter bestimmten Umständen zusätzlich ein Schuldiplom.
Vorbildung:
Abgeschlossene Volksschule.
Der Vorkurs an einer Schule für Gestaltung oder eine gleichwertige andere Vorbildung werden empfohlen.
Anforderungsprofil:
künstlerische Sensibilität, kreatives, innovatives Potenzial, gutes dreidimensionales Vorstellungsvermögen, Offenheit und Bildungsfähigkeit, Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten, Wille und Ausdauer, Gewissenhaftigkeit.
Art 32.
Wenn eine mehrjährige nebenberufliche Tätigkeit mit Keramik nachgewiesen werden kann, gibt es die Möglichkeit die Berufsschule zu besuchen und die Abschlussprüfungen sowie eine IPA (Individuelle Praktische Arbeit = Lehrabschlussarbeit) zu absolvieren.